FÖRDERKRITERIEN

Antragstellung aktuell nicht mehr möglich!

  • Die Frist zur Antragstellung endete am 30.09.2022. Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung daher leider nicht mehr möglich ist.
  • Wir prüfen alle Anträge, die bis zum 30.09.2022 bei uns eingegangen sind und geben Ihnen so schnell wie möglich per Email eine Rückmeldung.

 

 

Wer kann sich bewerben?

  • Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen, Einrichtungen der Kulturellen Bildung sowie Kulturvereine und -verbände mit eigener Rechtspersönlichkeit, die gemeinwohlorientiert handeln (z.B. gemeinnützige Vereine). Ebenso antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft.
  • Nicht antragsberechtigt sind Einzelpersonen, staatliche Einrichtungen sowie formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen.
  • Die Antragsteller*innen müssen ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Niedersachsen haben und die Maßnahmen müssen in Niedersachsen stattfinden.

 

 

Welche Kriterien muss das Projekt erfüllen?

  • Die Maßnahmen müssen Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche darstellen.
  • Die Maßnahmen können sich entweder auf einen (z.B. nur Theater oder nur Film) oder auf mehrere Bereiche (z.B. Fotografie und Design, oder Tanz und Zirkus, interdisziplinäre Projekte) der Kulturellen Bildung beziehen.
  • Die Maßnahmen müssen den Kindern und Jugendlichen eine eigene ästhetische Praxis ermöglichen. Vereinfacht gesagt, bedeutet das, dass die Kinder und Jugendlichen selbst aktiv werden, anstatt nur zuzuschauen.
  • Die Maßnahmen sollen außerdem die lokale und regionale Vernetzung von Akteur*innen der Kulturellen Bildung verbessern. Das bedeutet konkret, dass alle Partner*innen einer Kooperation zumindest in der gleichen Region ansässig sind und ihr Projekt auch dort gemeinsam durchführen.
  • Die Projekte sollen kulturelle Teilhabe unabhängig von der sozialen Herkunft der Kinder und Jugendlichen ermöglichen. Ein wichtiger Punkt, um dies zu gewährleisten besteht u.a. darin, dass die Projekte für die Kinder und Jugendlichen kostenfrei sein müssen.
  • Die Projekte müssen spätestens am 30.06.2023 abgeschlossen sein.

 

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Im Rahmen des Teilbereichs "Kunst, Kultur & Kreativität" werden Projekte mit mindestens 1.000 Euro und höchstens 15.000 Euro gefördert.
  • Die Projekte werden bis zu maximal 100% gefördert.
  • Die Finanzierung erfolgt als Festbetragsfinanzierung bzw. als Vollfinanzierung.
  • Fördermittel im Rahmen von Startklar in die Zukunft können nicht mit anderen EU-, Bundes- oder Landesmitteln kombiniert werden.

 

 

 

Wer entscheidet über die Förderung?

  • Die LKJ prüft, ob die eingegangenen Anträge den inhaltlichen und formalen Kriterien entsprechen.
  • Die Förderentscheidung erfolgt durch ein Gremium der LKJ.
  • Die Förderentscheidung wird durch die LKJ schriftlich mitgeteilt, aber nicht begründet.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

 

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen finden Sie in unserem Frequently Asked Questions-Katalog.

Download (PDF) FAQ Kunst, Kultur & Kreativität.


Die Förderer des Programms Startklar in die Zukunft